Der Betrieb Ihres PKWs im Straßenverkehr birgt täglich eine Vielzahl von Gefahren in sich. Oft genügt schon eine kleine Unachtsamkeit und eine wahre Kostenlawine kommt ins Rollen. Mit der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung sind vor allem die von Ihnen verursachten Schäden abgedeckt. Doch wer kommt für Schäden an Ihrem Fahrzeug auf? Wer unterstützt Sie im Falle eines Rechtsstreites?
In Zusammenarbeit mit österreichischen Versicherungsspezialisten wurden Pakete geschnürt, von denen Sie als EFS Kunde profitieren und mit welchen Sie umfassenden, individuell auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmten Versicherungsschutz für sich und Ihr Fahrzeug genießen!
„Vergleichen lohnt sich“
»» AMTLICHER LICHTBILDAUSWEIS DER ANMELDERIN/DES ANMELDERS
»» ZUM NACHWEIS DES HAUPTWOHNSITZES (BEI PRIVATEN):
Original-Meldezettel oder
Abfrage beim Zentralen Melderegister durch die Zulassungsstelle
(Die Kosten werden an die Antragstellerin/den Antragsteller weiterverrechnet.)
»» VERSICHERUNGSBESTÄTIGUNG
Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Kfz nicht persönlich angemeldet wird
(z.B. durch Ihren EFS Vertriebspartner)
»» GENEHMIGUNGSNACHWEIS ODER GENEHMIGUNGSDOKUMENT FÜR DAS FAHRZEUG:
BEI ERSTMALIGER ZULASSUNG:
Typenschein oder
Einzelgenehmigung oder
Nachweis für die Zulassung oder
Gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis
BEI NEUERLICHER ZULASSUNG:
Das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
»» BEI NEUANMELDUNG ZUSÄTZLICH:
Eintrag der Eigentümerin/des Eigentümers im Typenschein oder
Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name der
Käuferin/des Käufers daraus hervorgeht
»» BEI GEBRAUCHTWAGENANMELDUNG ZUSÄTZLICH:
Gültiges, positives Prüfgutachten für Fahrzeuge,
die der wiederkehrenden Begutachtung (Pickerl) unterliegen
(Kann elektronisch abgerufen werden durch die Zulassungsstelle)
Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name der
Käuferin/des Käufers daraus hervorgeht oder
Eventuell Schenkungsvertrag, gerichtliches Urteil, gerichtlicher Beschluss,
Einantwortungsbeschluss, Zustimmungserklärung der/des zur Vertretung des
Nachlasses Berufenen, Zuschlag bei Versteigerung, Einbringungsvertrag,
Benützungsüberlassungserklärung
»» BEI LEASING ZUSÄTZLICH:
Leasingbestätigung
»» BEI EIGENIMPORT ZUSÄTZLICH:
Beachten Sie, dass die Daten in der Genehmigungsdatenbank eingetragen sein müssen!
Entrichtung der NoVA (Finanzamt)
Eventuell Verzollungsbestätigung
»» KOSTEN:
Ca. 210€
Tel.
+43 676 86860275
E-Mail.
office@patricklienbacher.com
Vertriebsdirektion Patrick Lienbacher
Sportplatzstraße 4
5541 Altenmarkt im Pongau
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